...

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – UVV-Prüfservice ( UVVOhm)

1. Leistungsumfang
Der UVV-Prüfservice UVVOhm führt Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften durch. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den Anlagen, Maschinen oder Einrichtungen gewährleistet ist und eine schriftliche Unterweisung des eingesetzten Personals über sicherheitsrelevante Anlagen wie Brandschutz- oder RWA-Systeme erfolgt.

2. Auftragswert und Vorauszahlung
Bei Auftragswerten über 10.000 € netto sind 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Ausführung zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens bis zum vereinbarten Ausführungstermin vollständig eingegangen sein. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der UVV-Prüfservice berechtigt, den Termin zu verschieben. Ein dadurch entstehender Verzug oder Schaden liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (§§ 293 ff., 286 BGB).

3. Ersatzteile und Materialkosten
Für notwendige oder bestellte Ersatzteile mit einem Einzelwert über 500 € wird eine gesonderte Rechnung erstellt. Diese ist sofort nach Rechnungserhalt und vor Beginn der Arbeiten fällig. Erst nach vollständigem Zahlungseingang wird die Bestellung bzw. Montage ausgeführt (§§ 320, 632a BGB).

4. Zahlungsbedingungen
Die im Angebot vereinbarten Zahlungsziele sind verbindlich einzuhalten. Bei Überschreitung tritt Zahlungsverzug ohne weitere Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Weitere Leistungen können bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden (§ 273 BGB).

5. Haftung und Gewährleistung
Der UVV-Prüfservice haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt (§ 276 BGB).
Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB). Für Schäden, die durch unterlassene Unterweisung, unvollständige Informationen oder fehlerhafte Angaben des Betreibers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Wird eine Unterweisung durch den Betreiber nicht oder nur unzureichend durchgeführt und führt der Auftragnehmer die Arbeiten dennoch aus, so bleibt die Haftung für die Anlage beim Betreiber, da dieser seiner Betreiberpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung nicht nachgekommen ist.

6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fachpersonal des UVV-Prüfservice schriftlich über örtliche Gegebenheiten, Brandschutzanlagen, RWA-Systeme sowie sicherheitsrelevante Abläufe (z. B. Feuerwehransteuerungen, Not-Aus-Schaltungen) zu unterweisen. Etwaige Fehlalarme, Betriebsstörungen oder Folgekosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Unterweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers (§ 241 Abs. 2 BGB).

7. Rücktritt und Ausfallkosten
Der Auftraggeber kann den Auftrag nach § 648 BGB kündigen. Erfolgt der Rücktritt jedoch, nachdem der Auftrag bestätigt oder mit der Ausführungsvorbereitung begonnen wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes als Ausfallkosten zu verlangen, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 7 Kalendertagen vor Ausführungsbeginn, beträgt die Entschädigung 50 % des Auftragswertes.
Bereits angefallene Material-, Ersatzteil- oder Fahrtkosten sind in voller Höhe zu erstatten. Wird der Auftrag aus Gründen nicht ausgeführt, die auf eine nicht erfolgte oder verspätete Zahlung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gilt dies als Rücktritt durch den Auftraggeber. In diesem Fall bleibt die Vergütungspflicht nach den oben genannten Sätzen bestehen (§§ 280, 286, 323 BGB).

8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Wichtig!

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in vollem Umfang an. Diese gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt.

AGB ab November 2025 geltend