Umfassende Leistungsübersicht: Prüfungen, Überwachungen und Instandhaltung
Als Ihr zentraler Partner für betriebliche Sicherheit übernimmt UVV-OHM.de die Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Überwachungen und Instandhaltungsleistungen. Wir arbeiten strikt nach den Vorgaben der DGUV-Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den DIN-Normen und Herstellerangaben, um maximale Rechtssicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Finden Sie in der folgenden Übersicht, dass für Sie relevante Servicegebiet:
Sicherheit fängt beim Strom an. Wir prüfen Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, um Personen- und Brandschäden vorzubeugen.
DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel
Wir gewährleisten die sichere Funktion Ihrer Hebezeuge und Lastenhandhabungssysteme durch wiederkehrende Prüfungen und Abnahmen.
Krane (Alle Bauarten – DGUV Vorschrift 52)
Turmdrehkrane, LKW-Krane, Fahrzeugkrane
Ladekrane
Hallen- und Brückenkrane
Portalkrane, Säulen- und Wandschwenkkrane
Sonder- und Spezialkrane
Wiederkehrende Prüfungen und Abnahmen
Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
Winden, Seilzüge, Kettenzüge
Hub- und Zuggeräte
Anschlagmittel & Lastaufnahmemittel
Anschlagmittel: Kettengehänge, Drahtseile, Rundschlingen, Hebebänder, Schäkel, Haken, Verbindungsteile (komplett)
Lastaufnahmemittel: Magnethebezeuge, Traversen, Greifer
Von der Fertigungshalle bis zur Baustelle – wir sorgen für die Sicherheit Ihrer mobilen und stationären Arbeitsmittel.
Fahrzeuge, Flurförderzeuge & Maschinen
DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (betrieblicher Fuhrpark)
DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge (Stapler inkl. Anbaugeräte)
Prüfung von Baumaschinen und Straßenbaumaschinen
Prüfungen nach DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ und BetrSichV
Prüfung kraftbetriebener Kleingeräte und weiterer Arbeitsmittel nach BetrSichV
Hydraulische Anlagen
Prüfung hydraulischer Anlagen und Komponenten
Funktions- und Zustandsprüfungen nach BetrSichV und Herstellerangaben
Wir prüfen alle Systeme, die Bewegung oder Lastenhandling im Betrieb ermöglichen, inklusive Zugänge und Lagertechnik.
Lade- & Hebesysteme
LKW-Ladebordwände / Hubladebühnen
Hubtische, Hebebühnen, Arbeitsbühnen
Tore, Türen & Bewegliche Systeme
Kraftbetätigte Tore (Industrie-, Sektional-, Roll- und Schnelllauftore)
Automatische Türen
Sicherheits- und Funktionsprüfungen
Regalanlagen (DIN EN 15635)
Prüfung von Regalanlagen (Paletten- und Fachbodenregale)
Standsicherheits- und Schadensbewertung
Tische & Arbeitsplatzeinrichtungen
Arbeitstische, Werkbänke, Hub- und Montagetische
Mechanische und elektrische Prüfung
Wir bieten ergänzende Services rund um den Arbeitsschutz und die Notfallausrüstung.
Arbeitssicherheit & Baustellen
Baustellenüberwachung und SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
Kontrolle sicherheitsrelevanter Maßnahmen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Prüfungen nach DGUV Regel 112-198 / 112-199
Prüfung von Schwimm- und Rettungswesten
Dokumentation und Kennzeichnung
Brandschutz & Steigeinrichtungen
Prüfung von RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
Prüfung und Wartung von Feuerlöschern (DIN 14406-4)
Prüfung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Um Ausfallzeiten zu minimieren, bieten wir im Rahmen der Prüfung auch kleinere Instandsetzungsleistungen an:
Reparaturen an Kränen, Toren, Türen und Staplern
Kleinere Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Prüfungen
Sicher, effizient, rechtskonform
Unsere UVV-Prüfungen entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben – zuverlässig, praxisnah und exakt auf Ihre Arbeitsmittel abgestimmt.
Persönlich, flexibel, lösungsorientiert
Wir kommen direkt zu Ihnen, prüfen vor Ort und führen kleinere Wartungen oder Reparaturen gleich mit durch – schnell und unkompliziert.
Transparent, verständlich, zuverlässig
Sie erhalten eine klare Dokumentation ohne versteckte Kosten – für volle Nachvollziehbarkeit und maximale Sicherheit.
Im Rahmen der zulässigen Instandhaltungen, die ohne Herstellerbindung und Spezialwerkstätten möglich sind. Bei sicherheitsrelevanten Schäden wird auf die Austauschpflicht hin – gemäß TRBS 1201 gewissen.

